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Aktuelles

Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der ASEAG und den Behindertenverbänden

Ansprache von Geesken Wörmann: Wege öffnen - ohne Barrieren leben: Das ist das Ziel unserer Bemühungen und dazu können wir heute eine erste Zielvereinbarung nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, dem BGG NRW, unterschreiben.

Ich darf mich für den Landesbehindertenrat (LBR) – der der Spitzenverband der Behinderten-Selbsthilfe in NRW ist - ganz herzlich bei allen bedanken, die daran in den vergangenen Wochen die vorbereitende Arbeit geleistet haben.

Mit Hilfe solcher Zielvereinbarungen sollen vorhandene Barrieren abgebaut werden. Und wer wünscht es sich schließlich nicht, ein Leben ohne Barrieren führen zu können, sei er nun durch eine Körper-, eine Seh- oder Hör-Behinderung oder durch eine chronische Erkrankung beeinträchtigt.

Barrieren können sich in ganz unterschiedlicher Weise zeigen. Mit zu den offensichtlichsten zählen die bei den Personennah- und -fernverkehren, nämlich bei Bus und Bahn.

Was hilft es einem Hörbehinderten, wenn die Haltestellen lediglich angesagt und einem Sehbehinderten wenn sie nur angezeigt werden? Und jemand mit Rolllator oder im Rollstuhl sitzend braucht eine Rampe, um einen Bus besteigen zu können.

Das Abschließen von Zielvereinbarungen ist bereits 2002 im Gleichstellungsgesetz des Bundes und 2004 im entsprechenden Gesetz des Landes festgeschrieben. Mit diesem Handlungsinstrument erhalten Behinderten- und Selbsthilfeverbände die Möglichkeit, Barrierefreiheit in den Städten und Gemeinden voranzutreiben.

Zugegebenermaßen muss man sagen, dass für die Verbände dieses Instrument zunächst sehr gewöhnungsbedürftig war. Deshalb kann man es nur begrüßen, dass der LBR mit der „Agentur barrierefrei“ eine gute Unterstützung anbietet für alle diejenigen, die auf diesem Feld tätig werden wollen.

Jeder braucht ja nur einmal seinen Weg heute zu diesem Termin nachzuverfolgen: Der Zugang zu den Bahnsteigen meines Heimatbahnhofes ist durch viele Stufe äußerst erschwert, ein Reisender mit schwerem Gepäck stöhnte und schimpfte heute Morgen unüberhörbar. Beim viel zu breitem Abstand zwischen Bahnsteig und Zugeinstieg sanken dann 2 Räder eines Kinderwagens ganz bedenklich ab. - Nur diese beiden Beispiele zeigen überdeutlich, dass noch viel zu tun ist und dass von einer barrierenfreien Gestaltung unserer Umwelt viele Menschen profitieren werden. Es geht bei weitem nicht nur um 1,7 Millionen schwerbehinderte Menschen, die in NRW leben – obwohl auch 1,7 Millionen nicht als Randgruppe bezeichnet werden können.

Wie viele Arztpraxen, Krankenhäuser mit den winzigen Umkleidekabinen, wie viele Hotels, Theater, Schulen und Rathäuser müssen noch nachrüsten, wollen sie der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden.

Von einer umfassend gemeinten Barrierefreiheit sprechen die einschlägigen Gesetze. Dazu gehören neben den baulichen Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, die Beförderungsmittel, die technischen Gebrauchsgegenstände, die Systeme der Informationstechniken, die akustischen und visuellen Informationsquellen sowie die Kommunikationseinrichtungen.

Es ist also in der Tat eine allumfassende Barrierefreiheit gemeint. Und diese Aufzählung im Gesetz wird mit dem nicht unwichtigen Wort „insbesondere“ eingeleitet, d. h. sie ist nicht abschließend gemeint (§ 4 BGG NRW).

Allerdings – und das kann man deutlich erkennen – haperts an der Umsetzung. Die Gesetzeslage ist dem allgemeinen Bewusstsein voraus. Anders ausgedrückt: Es müssen also auch Barrieren im Denken, in den Köpfen, abgebaut werden, aber wozu sind unsere Köpfe schließlich rund? Doch auch dazu, dass das Denken mal die Richtung ändern kann.

Die Zielvereinbarung, die wir hier heute unterzeichnen, wird uns ein Stück weiterbringen und für viele Menschen hier in Aachen und darüber hinaus Vorteile bringen, Vorteile auch für die Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG. Herzliche Gratulation also an alle.

Geesken Wörmann
Vorsitzende des Landesbehindertenrats NRW
am 27.03.2007 in Aachen