Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene in Kraft getreten und zwar als Konkretisierung des seit 1994 in Art. 3 III 2 GG verankerten Benachteiligungsverbots. Das Instrument der Zielvereinbarungen ist in § 5 BGG festgehalten.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) ist am 01. Januar 2004 in Kraft getreten. Das Land NRW will damit die mit dem BGG angestrebte Gleichstellung von Menschen mit Behin-derung auch auf Landesebene umsetzen. In § 5 BGG NRW wird den Behindertenverbänden auch hier das Rechtsinstrument der Zielvereinbarungen eröffnet.
Weg vom Fürsorgeprinzip, hin zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in selbstbestimmter Lebensführung !!
Die berechtigten Behindertenverbände nutzten vor Beginn des Projekts das neue Rechtsinstrument der ZV nach § 5 BGG NRW nur sehr zögerlich.
Dadurch entstand beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Vermutung, dass die Behinderten-Selbsthilfe mehr Information über das neue Rechtsinstrument und auch Unterstützung bei der Umsetzung benötigte.
Außerdem vermutete das Ministerium auf Seiten der Kommunen den Bedarf und die Notwendigkeit einer Sensibilisierung in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit.
Das Projekt ab-nrw ist am 15.09.2005 gestartet und ist in zwei Teilprojekte unterteilt:
Das Teilprojekt I unterstützt und schult die Kommunen und die Behinderten-Selbsthilfe bei der Umsetzung des BGG NRW in allen baulichen Fragen. Es wird vom Forschungsinstitut Technologie Behindertenhilfe der evangelischen Stiftung Volmar-stein in Wetter durchgeführt.
Das Teilprojekt II bietet Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und der Durchführung von Zielvereinbarungsverhandlungen, bis hin zum Abschluss eines Vertrages, an. Zuständig ist der Landesbehindertenrat NRW mit Sitz in Münster.
Die Teilprojekte überschneiden sich thematisch an vielen Stellen. Es besteht daher eine enge Zusammenarbeit zwischen den ProjektpartnerInnen.
Das Projekt agentur barrierefrei bietet folgende Unterstützung an:
Für Rückfragen steht Frau Anke Schwarze jederzeit zu Ihrer Verfügung!
Anke Schwarze
Projekt agentur barrierefrei NRW
Neubrückenstraße 12-14
48143 Münster
Telefon: 0251 / 5 40 18
Telefax: 0251 / 51 90 51
E-Mail:
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Internet:
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