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Pflege in NRW

Situation und Zukunft der Pflege in NRW (Beschluss des Landespflegeausschusses vom 22.09.2005)

1. Allgemeine Bewertung und grundsätzliche Aussagen zum Bericht

Grundsätzlich sehen wir in dem vorliegenden Bericht der Enquete-Kommission einen wertvollen und substanziell wichtigen Beitrag, die Lebenssituation pflegebedürftiger alter Menschen sowie die “Situation Pflege” insgesamt in ihren unterschiedlichsten Bereichen analytisch zu betrachten um diese daraufhin perspektivisch weiterzuentwickeln, zu verbessern und auch grundsätzlich ändern zu können.

Im vorliegenden Bericht sind wesentliche Ansätze enthalten, die die Situation Pflegebedürftiger alter Menschen, Ihrer Angehörigen und des Pflegepersonals auch für den “Nichtbetroffenen” so darstellen, das dieser einen ansatzweise realistischen Einblick bekommt, was im Falle einer eintreffenden Pflegebedürftigkeit im Alter auf den betroffenen Menschen sowie seiner verbundenen Umwelt zukommt.

Diesbezüglich lehnen wir uns, um eine Wiederholung zu vermeiden, an die Stellungnahmen der Landesseniorenvertretung NRW sowie an die des SoVD an, in denen bereits auch aus unserer Sicht substanziell wichtige Inhalte des Berichts angesprochen wurden.

Jedoch müssen wir dennoch auch kritisch hervorheben, dass der vorliegende Bericht der Enquete-Kommission sich überwiegend, ja fast ausschließlich der Situation pflegebedürftiger alter Menschen zuwendet und keine behinderungsspezifischen Fakten und Analysen sowie Empfehlungen hergibt.

Bei aller Unterschiedlichkeit der Pflegesituation behinderter und alter Menschen, muss deren Betrachtung, Analyse und Weiterentwicklung in einem solchen Bericht wiederzufinden sein – es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich nicht beabsichtigt war! Dies muss jedoch ebenfalls aus einem solchen Bericht hervorgehen. Es finden sich in dem vorliegenden Bericht nur unzureichende, bzw. gar keine Teile, die sich mit der Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen befasst. Unter anderem ist bekannt, dass in einigen Altenpflegeeinrichtungen auch behinderte Menschen leben, die zum Teil unter 40 Jahre alt sind und unter gesellschaftlich anerkannten und sozialpsychologischen Aspekten sicher andere Lebensbedingungen vorfinden können sollten! Auch ambulante Dienste sind mit der Versorgung behinderter Menschen betraut!

Insofern hätte es Teil der Kommissionsarbeit sein können, auf diesen Bereich einzugehen. In diesem Zusammenhang muss sicher in Frage gestellt werden, wie es zu der Isolation dieser Personengruppe bzw. Situation von Menschen in NRW gekommen ist.

Wir haben bereits in unserer ersten Stellungnahme vom 10.06.2005 allgemeine und grundsätzliche Aussagen hierzu getroffen. Auftrag der Kommission war es, zur Vorbereitung von Entscheidungen des Landtages, die der Sicherstellung einer angemessenen und qualitativ hochwertigen ambulanten und stationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch einen Bericht vorzulegen ...
Aus unserer Sicht ist hier bereits im Anfang der vorbereitenden Strukturierung jenes Missmanagement unterlaufen, dass der Begriff Pflege “nur“ bzw. fast ausschließlich die Situation alter Menschen impliziert hat. Widersprüchlich dabei ist jedoch, dass bereits die Zielformulierung der Kommission enthält, dass vorausschauende Politik darauf ausgerichtet sein muss, den “betroffenen“ Menschen zu gestatten, in Würde alt zu werden.

Darauf ausrichtend hätte die Einbeziehung junger “pflegebedürftiger” und behinderter Menschen in ihren unterschiedlichsten Lebenssituationen erfolgen müssen, wenn auch “nur” im Ausblick auf eine gesonderte Auseinandersetzung, die Absicht der Landespolitik sein muss! Dies ist in dem vorliegenden Bericht nur unzureichend, fast gar nicht wiederzufinden!

Folgerichtig unterstützen wir die Aussage der Kommission, das eine Veränderung des Pflegebegriffs unabdingbar ( Seite 495 des Berichts) sowie eine Übernahme von Verantwortung in der Versorgungsgestaltung notwendig ist. Hier begrüßen wir auch ausdrücklich die Sichtweise von Harry Fuchs, der in seiner Stellungnahme diesbezüglich auch in unserem Sinne die Situation richtig darstellt.

Grundsätzlich müssen wir uns an dieser Stelle noch mal kritisch der Vorgehensweise der Enquete-Kommisssion gegenüberstellen, die auch in der Auswahl ihrer Mitglieder wesentlich zu diesem Defizit beigetragen hat Die Einbeziehung von Sachverständigen beinhaltete überwiegend wissenschaftlich orientierte Mitglieder aus dem Bereich der Altenpflege – die Vertretung des Bereichs der behinderten Menschen blieb komplett außen vor! Gerade bei der Heranziehung von Sachverständigen hätte eine gezielte Auswahl dazu beitragen können, welchen Lebensbedingungen behinderte pflegebedürftige Menschen gegenüberstehen, vor allem, wenn diese aufgrund einer schwerst Mehrfachbehinderung in eine Versorgungslücke rutschen, die häufig in ein Altenpflegeheim führt und keine „angemessenen“ Lebensbedingungen geschweige denn Lebensqualität bieten können.

Dabei muss es Ziel der Landesregierung sein, die Notwendigkeiten und Interessen behinderter Menschen grundsätzlich mit einzubeziehen!

Dennoch sehen wir im Gesamtzusammenhang den Bericht als ein gutes Mittel an, um darauf aufbauend auch die Notwendigkeiten und Bedürfnisse von behinderten Menschen einbringen und deren Bedarfsbefriedigung weiterentwickeln und umsetzen zu können.

2. Inhaltliche Bewertung der Prioritätensetzung/Handlungsempfehlungen

Aufgrund unserer schwerpunktorientierten Auseinandersetzung mit der Situation behinderter Menschen möchten wir an dieser Stelle die grundsätzlich mögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben pflegebedürftiger Menschen in den Vordergrund stellen. Im vorliegenden Bericht müssen wir wahrnehmen, wie wenig Auseinandersetzung diesbezüglich Anwendung, Weiterentwicklung geschweige denn die Sicht auf die Umsetzung berücksichtigt wurden. Vor allem dem Grundsatzes “Ambulant vor Stationär” ist hier zu wenig Rechnung getragen.

Lediglich auf Seite 497 findet sich die besorgniserregende Anmerkung, dass ein großer Handlungsbedarf für Menschen mit Behinderung in bezug auf bedarfs- und bedürfnisorientierte pflegerische Versorgung besteht.

Gerade das hätte dazu führen müssen, dass der Auftrag der Enquete-Kommission erweitert bzw. ergänzt würde, um einer nutzerorientierten Qualitätssicherung in der Pflege Raum geben zu können.

3. Empfehlungen an die Landesregierung:

Wie bereits o.ä. ist die Situation der Menschen mit behinderungsbedingtem Pflegebedarf, deren Angehörige und sozialem Umfeld im vorliegenden Bericht nicht bzw. äußerst unzureichend berücksichtigt.

Um die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung in dieser Auseinandersetzung nicht zu benachteiligen geschweige denn im weiterführenden Prozess zu isolieren empfehlen wir der Landesregierung dringend: Ergänzend zu diesem Bericht eine umfassende Situations- und Bedarfsanalyse zur Situation von Menschen mit behinderungsbedingtem Pflegebedarf in Auftrag zu geben, indem die Lebenssituation behinderter Menschen in sämtlichen Lebenslagen transparent wird!

(Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus dem Jahr 1992/1993 – Behinderte Menschen in NRW, der sich mit dem Pflegebedarf nur am Rande befasst. Eine detaillierte Analyse wie in dem jetzigen Bericht der Enquete-Kommission findet sich auch dort nicht.)

Diese muss sich in ihrer Perspektive sowohl an den im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot orientieren, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, als auch die Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensführung berücksichtigen. Unter pflegepolitischen Gesichtspunkten nehmen Menschen mit Behinderung sicher noch mal eine gesonderte Position ein, die jedoch auch richtungsweisend für die gesamte pflegerische Diskussion und Weiterentwicklung sein kann! Hierzu sind aus unserer Sicht unter anderem folgende Maßnahmen notwendig (um nur einige zu nennen):

Eine Analyse:

  • der bedarfs- und bedürfnisorientierten Versorgung in allen ambulanten sowie stationären Einrichtungen in NRW, die sich gezielt mit der individuell notwendigen behinderungsbedingten pflegerischen Situation der betroffenen Menschen auseinander setzt.
  • der Alters- und Behinderungsstruktur der in den stationären Einrichtungen der Altenpflege lebenden behinderten Menschen.
  • der Altersstruktur sowie behinderungsspezifischen Versorgung behinderter Menschen durch ambulante “Pflegedienste” (nicht gemeint sind die Familen unterstützenden Dienste bzw. Familien entlastenden Dienste!)
  • der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige behinderter Menschen insbesondere Angehörige bzw. Eltern schwerbehinderter Kinder mit Blick auf die Förderung, Beratung und Vermittlung alternativer, selbstbestimmter Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten neben den stationären Einrichtungen!
  • gesundheitsfördernder Maßnahmen für Angehörige behinderter Menschen.
  • wie viele Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in NRW bei behinderten Menschen stattfinden.
  • der Pflegezeit, die sich aufgrund von einer eintretenden Behinderung ergeben haben oder bereits bestehen. Gerade Familien, die behinderte Kinder mit einem umfangreichen behinderungsbedingtem Pflegebedarf haben, sind hier u.a. zu nennen.
  • der Situation behinderter Menschen mit einen hohen behinderungsbedingtem Pflegebedarf im Krankenhaus.
  • der fachlichen Kompetenzen des Pflegepersonals im Krankenhaus, stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie ambulanter Dienste, wie praxisgerecht behinderte Menschen in bezug auf ihren individuellen behinderungsbedingten Pflegebedarf individuell versorgt werden können. (Gerade bei der Versorgung im Krankenhaus, die häufig spontan und kurz eintritt, zeigt sich eine eklatante zum Teil existentielle Unterversorgung der Betroffenen, die häufig darauf beruht, dass sowohl das Pflegepersonal keine fachlichen Kenntnisse über die “Behinderungsart” hat sowie bauliche und andere strukturelle Mängel, die dazu führen, dass der behinderte Mensch schlecht und oft nur unter schlechtesten Bedingungen versorgt ist).
  • in wieweit dem Recht auf Wahl einer gleichgeschlechtlichen Pflegeperson Rechnung getragen wird.
  • in wieweit das „Gender-Mainstreaming“ bei behinderten Menschen Berücksichtigung, bzw. Anwendung findet.
  • der Tages- Nacht- und Kurzzeitpflege für behinderte Menschen mit Blick auf eine qualitativ hochwertige und angemessene Pflege (dies muss sich an den behinderungsbedingten Notwendigkeiten orientieren und darauf ausgerichtet sein)
  • barrierefrei zugänglicher Einrichtungen des gesamten Gesundheitssystems einschließlich der Beratungsstellen.
  • pflegebegleitender und unterstützender Hilfestrukturen für behinderte Menschen und ihrer Angehörigen.
  • wie viele behinderte Menschen beziehungsweise sogenannte Interessenvertretungen am kommunalen Unterstützungs- und Weiterentwicklungsprozess im Bereich der pflegerischen Versorgung sowie alternativen Versorgungsentwicklung mit den spezifischen Erfahrungen beteiligt sind. Hier fordern wir jedoch eine deutliche Differenzierung zwischen den Selbsthilfeverbänden und den Trägerverbänden der freien Wohlfahrtspflege
  • wie zeitnah und bedarfsorientiert Kostenträger über Anträge der Betroffenen entscheiden.
  • unter welchen Aspekten Kostenträger über Anträge auf behinderungsbedingte Leistungen entscheiden (Kostenersparnis!)
  • behindertengerechter Wohnmöglichkeiten außerhalb von stationären Einrichtungen und betreutem Wohnen sowie die
  • Entwicklung von Modellen zu Lebensformen für behinderte Menschen im Alter.
  • zur Situation der Unterstützung und pflegebegleitenden Hilfen schwerstbehinderter sterbender Menschen (auch Kinder, wie zum Beispiel Kinderhospize)
  • zur physischen und psychischen Gewaltsituation gegen behinderte Menschen (Hierbei soll jedoch in detaillierter Form die Definition von Gewalt und deren Auswirkung deutlich erkennbar sein; bereits die Trennung von der Familie ist bereits eine massive Gewalteinwirkung in die Existenz eines Menschen – besonders bei Kindern)
  • wie viele Personen ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch die „persönliche Assistenz“ (Arbeitgebermodell) sicherstellen sowie
  • eine Darstellung, nach welchen Kriterien die einzelnen Kostenträger die Entscheidungen treffen, ob und in welchem Umfang die beantragten Mittel gewährt werden.
  • Eine grundsätzliche Prioritätensetzung, wie die Situation behinderter Menschen mit behinderungsbedingtem Pflegebedarf in NRW erfasst, weiterentwickelt und umgesetzt werden soll.

Um die Situation der behinderten Bürgerinnen und Bürger mit behinderungsbedingtem Pflegebedarf näher und umfassender diskutieren und die Weiterentwicklung notwendiger Maßnahmen auf den Weg bringen zu können, empfehlen wir der Landesregierung und der Landespolitik die Gründung eines Arbeitskreises, der sich gezielt mit den behindertenspezifischen Schwerpunkten auseinandersetzt und an der Umsetzung notwendiger Entwicklungen mitarbeitet. Ähnlich wie die Struktur einer Enquete könnte ein ständiger Arbeitskreis auf Landesebene kontinuierlich zur Berücksichtigung und Umsetzung der landes- wie auch bundespolitischen Zielsetzung des Nachteilsausgleiches beitragen.

Bianka Becker
Januar 2006